21 March 2026, 18:24

Flüchtiger Pole im Zug zur Schweiz nach zwei Jahren auf der Flucht festgenommen

Schweizer Alpenbahnplakat von Bern nach Lötschberg, Schweiz, mit einer Landschaft aus sanften Hügeln, gewundenen Straßen und einem klaren blauen Himmel mit der Aufschrift "Bern Lötschberg - Simplon Schweiz".

Flüchtiger Pole im Zug zur Schweiz nach zwei Jahren auf der Flucht festgenommen

Ein gesuchter Pole, gegen den ein Haftbefehl wegen der Umgehung einer Gerichtsstrafe vorlag, wurde in einem Zug in Richtung Schweiz festgenommen. Bundespolizisten nahmen ihn nach einer Routinekontrolle in der Nähe von Schliengen in Gewahrsam. Die Behörden hatten bereits zwei Jahre zuvor einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, nachdem er weder die Geldstrafe beglichen noch eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hatte.

Der Vorfall ereignete sich, als eine Streife des Hauptzollamts Lörrach den Fernzug betrat. Die Beamten identifizierten den 38-jährigen polnischen Staatsbürger als flüchtigen Straftäter. Er war 2023 wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt und zu einer Zahlung von 2.000 Euro verurteilt worden.

Der Mann beglich die Strafe jedoch nie, woraufhin das Gericht 2022 einen Haftbefehl gegen ihn erließ. Statt sich der Justiz zu stellen, versuchte er, Deutschland zu verlassen, um einer Verfolgung zu entgehen. Polizeistatistiken zeigen einen steigenden Trend ähnlicher Fälle, insbesondere in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Zwischen 2021 und 2026 flohen Dutzende Personen ins Ausland – oft nach Spanien, Polen oder Rumänien –, um unbezahlte Verkehrsstrafen oder kurze Haftstrafen zu umgehen.

Nach seiner Festnahme überstellten die Beamten den Beschuldigten in eine nahegelegene Haftanstalt. Da er die Strafe nicht zahlen konnte, ordneten die Behörden Untersuchungshaft an.

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Dem Mann droht nun eine Gefängnisstrafe als direkte Folge der nicht beglichenen Geldbuße. Sein Fall unterstreicht die Konsequenzen, die das Ignorieren gerichtlicher Anordnungen und der Versuch, der Justiz durch Grenzübertritt zu entkommen, nach sich ziehen können. Die Polizei überwacht weiterhin Verkehrswege, um Personen mit ausstehenden Haftbefehlen zu ermitteln.

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