29 March 2026, 18:28

Festnahme am Bahnhof Rastatt: Pfefferspray und Haftbefehl führen zu Untersuchungshaft

Polizisten in Schutzausrüstung stehen vor einer Menge von Helmträgern mit Waffen, mit Plakaten an Wänden und Gebäuden im Hintergrund, in einer Szene aus Hong Kong, wo die Polizei versucht, die Menge zu zerstreuen. Ein Verkehrslicht und ein Schild sind auf der rechten Seite zu sehen.

Festnahme am Bahnhof Rastatt: Pfefferspray und Haftbefehl führen zu Untersuchungshaft

Ein 53-jähriger Deutscher wurde am 22. März am Bahnhof Rastatt vorläufig festgenommen, nachdem die Polizei bei ihm eine nicht zugelassene Dose Pfefferspray gefunden hatte. Bei der anschließenden Überprüfung kam ein noch offener Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung ans Licht, was zu weiteren rechtlichen Schritten führte.

Der Mann war im Rahmen einer Routinekontrolle am Bahnhof von den Behörden angehalten worden. Bei der Durchsuchung seiner Sachen beschlagnahmten die Beamten das Pfefferspray, das in Deutschland als verbotene Waffe eingestuft wird.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Nach der Beschlagnahmung wurde der Verdächtige in Gewahrsam genommen und musste sich am Sonntag vor dem Amtsgericht Rastatt verantworten. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines separaten Falls schwerer Körperverletzung vorlag.

Das Gericht ordnete Untersuchungshaft für den 53-Jährigen an, der nun zusätzlich wegen Verstößen gegen das deutsche Waffenrecht angeklagt wird. Nach dem Urteil wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er auf das weitere Verfahren wartet.

Das beschlagnahmte Pfefferspray bleibt vorerst als Beweismittel in Polizeigewahrsam. Die Festnahme des Mannes entspricht dem üblichen Vorgehen bei offenen Haftbefehlen und Waffenvergehen. In seinem Prozess wird über die Vorwürfe wegen des Waffenbesitzes sowie die frühere Anklage wegen schwerer Körperverletzung entschieden.

Quelle