EU-Pläne zur Fahrzeugkennzeichnung sorgen für Aufruhr im deutschen Autohandel
Hans-Josef BeckmannEU-Pläne zur Fahrzeugkennzeichnung sorgen für Aufruhr im deutschen Autohandel
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für strengere Regeln zur Fahrzeugkennzeichnung stößt im deutschen Autohandel auf scharfe Kritik. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bezeichnete die Pläne als undurchführbar und warnte vor erheblichen Störungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Nach Angaben des Verbands würden die neuen Vorgaben sowohl für Händler als auch für Käufer rechtliche und logistische Hürden schaffen.
Mit dem Entwurf der Kommission soll die EU-Richtlinie von 1999 zur Kennzeichnung von Kraftstoffverbrauch und Emissionen ersetzt werden. Erstmals würden damit auch Gebrauchtwagen unter die verpflichtende Kennzeichnungspflicht fallen. ZDK-Präsident Thomas Peckruhn betonte, dass diese Ausweitung erhebliche Probleme mit sich bringe, da viele ältere Fahrzeuge nachgerüstet wurden oder keine verlässlichen Verbrauchsdaten vorlägen.
Peckruhn wies zudem auf einen zentralen Widerspruch im Plan hin: Ältere Gebrauchtwagen wurden ursprünglich nach dem veralteten NEFZ-Prüfstandard (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zertifiziert, während neuere Modelle dem strengeren WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) unterliegen. Diese Diskrepanz, so seine Warnung, mache eine präzise Kennzeichnung für viele Gebrauchtfahrzeuge nahezu unmöglich.
In einem acht Punkte umfassenden Positionspapier forderte der ZDK die Politik auf, die neuen Regeln auf Neuwagen zu beschränken. Der Verband plädierte zudem für eine klarere Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Herstellern, Online-Plattformen und Händlern. Zudem setzte er sich für eine einheitliche Marktüberwachung in der gesamten EU ein, um Verwirrung zu vermeiden.
Um diese Bedenken zu adressieren, wandte sich Peckruhn direkt an das Bundeswirtschaftsministerium. Er bat die Bundesregierung, sich in den Brüsseler Verhandlungen für rechtssichere und praxistaugliche Regelungen einzusetzen. Ohne Anpassungen, so seine Warnung, könnten Händler gezwungen sein, den Ankauf oder Verkauf älterer Gebrauchtwagen vollständig einzustellen.
Im Kern zielen die Einwände des ZDK auf die praktischen Herausforderungen ab, die mit der Anwendung der neuen Kennzeichnungsvorschriften auf ältere Fahrzeuge verbunden sind. Wird die Verordnung wie vorgeschlagen umgesetzt, könnte dies den Gebrauchtwagenmarkt schrumpfen lassen und Händler mit übermäßigen Compliance-Anforderungen belasten. Der Verband wartet nun auf die Reaktion der Bundesregierung auf seine Bedenken.
