EU-Pläne: Asylverfahren in Drittstaaten und neue Rückkehrzentren für abgelehnte Antragsteller
Gerfried ThiesEU-Pläne: Asylverfahren in Drittstaaten und neue Rückkehrzentren für abgelehnte Antragsteller
Die Europäische Union hat neue Asylregeln vorgeschlagen, die es ermöglichen könnten, abgelehnte Antragsteller in sogenannte "Rückkehrzentren" in Drittstaaten zu verbringen. Die Pläne sehen zudem vor, Asylanträge außerhalb der EU unter Aufsicht des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) zu prüfen. Der deutsche Minister Cem Özdemir unterstützt den Ansatz und bezeichnet ihn als ein faireres System für schutzbedürftige Gruppen.
Nach dem Entwurf könnten Asylsuchende noch vor der Prüfung ihrer Anträge in sichere Drittstaaten verlegt werden. Die EU-Kommission sucht derzeit Partnerländer für solche Abkommen, doch eine offizielle Liste steht noch aus. Frühere Vereinbarungen wie der EU-Türkei-Pakt von 2016 oder der britische Rwanda-Plan könnten als mögliche Vorbilder dienen.
Das vorgeschlagene System würde zudem spezielle Rückkehrzentren in Drittstaaten für abgelehnte Bewerber einrichten. Özdemir argumentierte, dass die Bearbeitung von Asylanträgen in sicheren Orten mit Beteiligung des UNHCR besonders Frauen und Kinder besser schützen würde. Allerdings müssen die Pläne noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können.
Falls die neuen Maßnahmen verabschiedet werden, würden sie die Art und Weise, wie die EU Asylanträge bearbeitet, grundlegend verändern. Rückkehrzentren und die Prüfung in Drittstaaten könnten zur gängigen Praxis werden. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den EU-Abgeordneten.






