Erste Ausnahmegenehmigung unter dem Deregulierungsausnahmegesetz genehmigt
Gerd BuchholzErste Ausnahmegenehmigung unter dem Deregulierungsausnahmegesetz genehmigt
Erste Ausnahmegenehmigung nach dem Entflechtungsgesetz erteilt
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- November 2025
Schlagwörter: Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten
Stuttgart erhält als erste Stadt eine Sonderregelung nach dem neuen Kommunal-Entflechtungsgesetz. Die vom Innenministerium genehmigte Entscheidung ermöglicht es der Landeshauptstadt, in der Haushaltsplanung und Verwaltung neue Wege zu beschreiten. Die Ausnahmegenehmigung markiert einen bedeutenden Wandel in der finanziellen Berichterstattung lokaler Behörden.
Das Kommunal-Entflechtungsgesetz trat offiziell am 21. Oktober 2025 in Kraft. Bereits weniger als einen Monat später, am 21. November, erteilte das Innenministerium Stuttgart die erste Ausnahmegenehmigung nach dem neuen Recht. Federführend verantwortet wurde die Genehmigung von Innenminister Thomas Strobl, der auch die Umsetzung des Gesetzes begleitet.
Flexiblere Haushaltsführung ohne detaillierte Stellenausweise Dank der Sonderregelung muss Stuttgart künftig in seinem jährlichen Haushaltsplan weder die Gesamtzahl der geplanten noch die der tatsächlich besetzten Stellen veröffentlichen. Ziel der Änderung ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und der Stadt mehr Spielraum in der finanziellen Steuerung zu geben. Die Genehmigung gilt zunächst für vier Jahre – eine Testphase für die neuen Methoden. Strobl betonte, dass erfolgreiche Pilotprojekte später landesweit übernommen werden könnten. Zugleich lobte er Stuttgarts innovativen Ansatz und die verantwortungsvolle Governance der Stadt.
Die Ausnahme erlaubt es der Landeshauptstadt, alternative Haushaltsverfahren zu erproben, ohne die üblichen Berichtspflichten erfüllen zu müssen. Sollte sich das Modell bewähren, könnten ähnliche Regelungen auf andere Kommunen im Land ausgeweitet werden. Die Entscheidung steht im Kontext einer breiteren Initiative zur Modernisierung der lokalen Verwaltung – bei gleichzeitiger Wahrung der Transparenz und Rechenschaftspflicht.