04 March 2026, 00:04

Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt

Ein schwarzer Hintergrund mit fetter weißer Schrift, die den Satz 'Es gibt in Amerika keinen Platz für Hass' zitiert - ein Zitat von Präsident Joe Biden.

Ermittlungen gegen AfD-Politiker Eisenhut wegen Hassrede-Verdacht eingestellt - Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat die Ermittlungen gegen Bernhard Eisenhut, einen Landtagsabgeordneten der rechtsextremen AfD, eingestellt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe der Volksverhetzung nach Äußerungen Eisenhuts bei einer Parteiveranstaltung im Oktober 2025. Eine Anklage gegen ihn wird nicht erhoben.

Die Untersuchungen waren nach einer Rede Eisenhuts bei einer AfD-Veranstaltung in Karlsruhe eingeleitet worden. Dabei hatte er erklärt: "Die wunderbaren Fachkräfte, die wir jetzt hier haben – nun, das wird so nichts. Die sind wirklich nur im Messerstechen und Vergewaltigen begabt." Die Behörden prüften zunächst, ob diese Aussagen als Volksverhetzung zu werten seien.

Die Staatsanwaltschaft kam später zu dem Schluss, dass die Äußerung zwar provokant, aber nicht strafrechtlich relevant sei. Sie argumentierte, ein objektiver Beobachter könnte die Worte als übertrieben, aber noch im Rahmen der politischen Debatte stehend interpretieren. Die Meinungsfreiheit und der Kontext der politischen Auseinandersetzung spielten bei der Entscheidung eine zentrale Rolle.

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Untersucht wurde zudem, ob sich Eisenhuts Aussagen gegen alle Geflüchteten richteten oder auf konkrete Gewalttaten Einzelner Bezug nahmen. Die Staatsanwaltschaft gelangte zu der Einschätzung, dass die Bemerkung vergangene Vorfälle aufgriff, ohne eine pauschale Anschuldigung zu erheben. Allerdings blieb der genaue Kontext seiner Worte unklar.

Bisher liegen den deutschen Behörden keine weiteren Beschwerden oder rechtlichen Schritte in diesem Fall vor.

Mit der Einstellung des Verfahrens muss Eisenhut keine juristischen Konsequenzen für seine Äußerungen befürchten. Die Entscheidung unterstreicht die Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und den Grenzen politischer Rede in Deutschland. Aus öffentlichen Unterlagen sind keine weiteren Details zum Fall bekannt geworden.