DB-Chef warnt vor Sonderregeln für Italo im deutschen Fernverkehr
Der Chef der deutschen Schieneninfrastrukturgesellschaft hat Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Betreiber Italo Sonderkonditionen einzuräumen. Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, warnte, dass bevorzugte Regelungen rechtliche Klagen auslösen und den Markt durcheinanderbringen könnten. Seine Äußerungen fallen in eine Phase, in der die Diskussionen über den Einstieg von Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028 an Fahrt aufnehmen.
Nagl kritisierte Vorschläge für eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Markteintritt in Deutschland erleichtern soll. Er bezeichnete die Idee als rechtlich riskant und argumentierte, dass sie innerhalb von 18 Monaten zu gerichtlichen Entscheidungen gegen die Gleiszugangsregeln führen könnte. Ein solcher Schritt, so Nagl, würde über einen längeren Zeitraum Unsicherheit für die gesamte Branche schaffen.
Das aktuelle System stützt sich nicht mehr auf die veralteten mehrjährigen Rahmenverträge von 2017, die wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Mängel abgeschafft wurden. Ein neues, verbindliches EU-weites Rechtsrahmenwerk im Rahmen der Kapazitätsverordnung wird erst 2031 in Kraft treten – bis dahin klafft eine regulatorische Lücke.
Trotz seiner Vorbehalte betonte Nagl, dass Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren könne – vorausgesetzt, er werde fair gestaltet. Er bestand darauf, dass etwaige Änderungen letztlich den Fahrgästen und nicht nur einzelnen Betreibern zugutekommen müssten. Ohne klare Regeln, warnte er, drohe die Gefahr endloser Rechtsstreitigkeiten, die die Stabilität des Sektors untergraben würden.
Nagls Warnungen unterstreichen die möglichen Fallstricke einer beschleunigten Einführung von Sonderbedingungen für Italo. Sollte die Klausel umgesetzt werden, könnte sie umgehend rechtlich angefochten werden und die Markinstabilität verlängern. Das Ergebnis könnte davon abhängen, ob es den Regulierungsbehörden gelingt, Wettbewerb und Rechtssicherheit in Einklang zu bringen, bevor der EU-Rahmen 2031 greift.






