24 June 2026, 00:19

Christian Ulmen gewinnt Rechtsstreit gegen Der Spiegel wegen Deepfake-Vorwürfen

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Christian Ulmen gewinnt Rechtsstreit gegen Der Spiegel wegen Deepfake-Vorwürfen

Schauspieler Christian Ulmen hat einen Rechtsstreit gegen Der Spiegel wegen dessen Berichterstattung über Deepfake-Vorwürfe gewonnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht erließ eine einstweilige Verfügung, die dem Magazin untersagt, zentrale Behauptungen zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Streits stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit KI-generierter Pornografie und Ulmens Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes.

Ulmen hatte im April erstmals rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Landgericht Hamburg zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über den Deepfake-Skandal zulässig sei. Die jüngste Entscheidung verbietet nun jedoch die Veröffentlichung der Behauptung, Ulmen habe gefälschte Pornografie mit Fernandes’ Gesicht erstellt und verbreitet. Das Gericht sah hierfür keine ausreichenden Beweise.

Das Urteil untersagt Der Spiegel zudem, eine E-Mail zu zitieren, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei geschickt hatte – mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre. Dennoch darf das Magazin weiterhin über Fernandes’ separate Anschuldigung wegen körperlicher Gewalt gegen Ulmen berichten. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit wegen dieser Vorwürfe zu häuslicher Gewalt.

Der Fall hat auch für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann Bedeutung, die argumentiert, dass die ursprüngliche Spiegel-Berichterstattung eine übermäßige Medienberichterstattung und öffentliche Debatte ausgelöst habe. Unterdessen kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen.

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Die einstweilige Verfügung hindert Der Spiegel daran, spezifische Deepfake-Vorwürfe gegen Ulmen zu wiederholen. Fernandes beharrt darauf, dass Ulmen die KI-generierten Videos produziert und unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile eingerichtet habe. Die rechtliche und politische Auseinandersetzung mit digitaler sexualisierter Gewalt bleibt weiterhin in Bewegung.

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