Bundesverfassungsgericht erlaubt Strafen für friedliche Sitzblockaden bei Protesten
Gerd BuchholzBundesverfassungsgericht erlaubt Strafen für friedliche Sitzblockaden bei Protesten
Bundesverfassungsgericht entscheidet: Sitzblockaden können strafbar sein
Das höchste deutsche Gericht hat entschieden, dass Sitzblockaden als Straftaten gewertet werden können. Der Beschluss erfolgte nach einer Verfassungsbeschwerde eines Physiotherapeuten, der 2015 wegen seiner Beteiligung an einer Protestaktion verurteilt worden war. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Revision zurück und bestätigte damit das Gesetz, das schwere Störungen öffentlicher Versammlungen unter Strafe stellt.
Der Fall drehte sich um eine Blockade gegen einen ultra-konservativen katholischen Aufmarsch in Freiburg. Die Entscheidung hat jedoch weiterreichende Folgen – auch für Proteste des antifaschistischen Netzwerks widersetzen, das bundesweit Massenaktionen zivilen Ungehorsams gegen rechtsextreme Veranstaltungen organisiert.
Der Streit begann 2015, als ein linkes Bündnis in Freiburg eine Sitzblockade gegen den "Marsch für das Leben" der Piusbruderschaft (SSPX) durchführte. Die Polizei forderte die Demonstranten auf, sich aufzulösen, doch einige weigerten sich. Unter ihnen war der Physiotherapeut, der später nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes verurteilt wurde, der "schwere Störungen" einer Versammlung verbietet.
Der Mann klagte gegen das Urteil und argumentierte, das Gesetz verletze sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz. Seine Beschwerde gelangte vor das Bundesverfassungsgericht, das prüfte, ob die Regelung verhältnismäßig sei. Am Dienstag urteilten die Richter, dass das Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt. Das Gericht betonte, dass die Versammlungsfreiheit zwar geschützt sei, aber Grenzen habe. Sobald die Polizei eine Blockade rechtmäßig auflöse, müssten sich die Protestierenden fügen. Die Entscheidung präzisierte zudem, dass das Gesetz selbst auf friedliche Sitzblockaden anwendbar ist, wenn sie eine andere Versammlung behindern oder ernsthaft stören. Das Urteil ändert keine bestehenden Gesetze, bestätigt aber deren Verfassungsmäßigkeit.
Es folgt auf Jahre massiver Proteste durch Gruppen wie widersetzen, ein antifaschistisches Bündnis, das Zehntausende mobilisiert hat – darunter über 50.000 bei einer Demonstration 2025 in Gießen –, um rechtsextreme Aufmärsche zu blockieren. Das Netzwerk bezeichnet seine Aktionen als "zivilen Ungehorsam" gegen Faschismus und rechte Politik. Der Fall, registriert unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2428/20, schafft einen Präzedenzfall für künftige Proteste. Behörden können nun klarer gegen Blockaden vorgehen, die andere Versammlungen behindern – selbst wenn die Aktivisten gewaltfrei bleiben.
Das Urteil unterstreicht die Abwägung zwischen Protestrechten und öffentlicher Ordnung. Sitzblockaden, die andere Versammlungen schwerwiegend stören, können auch dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie friedlich verlaufen. Für Gruppen wie widersetzen, die auf zivilen Ungehorsam setzen, bedeutet die Entscheidung ein höheres rechtliches Risiko, sollten sie Polizeianordnungen ignorieren.
Die Klärung des Gerichts führt keine neuen Einschränkungen ein, bestätigt aber die Gültigkeit bestehender Gesetze. Protestierende müssen nun abwägen, ob sie Auflösungsverfügungen missachten – und damit mögliche Strafverfolgung in Kauf nehmen.