02 January 2026, 06:50

Bundesverfassungsgericht bestätigt Urteil gegen Sitzblockade-Aktivisten aus Freiburg

Eine Gruppe von Menschen protestiert auf einer Straße, hält Plakate, mit Gebäuden, Bäumen, Laternen und dem Himmel im Hintergrund.

Karlsruhe: Sit-in-Protest soll keine andere Versammlung stören - Bundesverfassungsgericht bestätigt Urteil gegen Sitzblockade-Aktivisten aus Freiburg

Ein Mann, der wegen seiner Teilnahme an einer Sitzblockade gegen eine katholische Gruppe verurteilt wurde, hat seine letzte rechtliche Möglichkeit ausgeschöpft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies seine Beschwerde zurück und beendete damit einen langjährigen Rechtsstreit über die Versammlungsfreiheit. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Demonstration aus dem Jahr 2011 in Freiburg, bei der Gegenprotestierende einen Aufmarsch der Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) blockierten. Die Protestaktion ereignete sich Anfang 2011, als etwa 70 Gegenaktivisten eine Sitzblockade durchführten. Ihr Ziel war es, einen Marsch von rund 100 Teilnehmern der SSPX zu stören, der unter dem Motto 'Schutz des ungeborenen Lebens' stattfand. Die Blockade unterbrach effektiv die geplante Route des Aufmarsches durch Freiburg. Das Amtsgericht Freiburg verhängte später eine Geldstrafe gegen den Mann wegen Behinderung einer rechtmäßigen Versammlung. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Baden-Württemberg bestätigt, das zwar einräumte, dass Sitzblockaden grundsätzlich unter die Versammlungsfreiheit fallen, diese jedoch Grenzen habe. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es bei der Aktion nicht nur um die Äußerung von Protest ging, sondern gezielt darum, eine andere genehmigte Demonstration zu verhindern. Nach Ausschöpfung aller Instanzwege legte der Mann schließlich Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte diese ab und bestätigte damit die vorherigen Urteile, womit der Rechtsstreit endgültig beendet ist. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Versammlungsfreiheit nicht für Handlungen gilt, die darauf abzielen, andere rechtmäßige Zusammenkünfte zu verhindern. Die gegen den Mann verhängte Strafe bleibt bestehen, und das Urteil schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Konflikte. Weitere Rechtsmittel sind in diesem Fall nicht mehr möglich.