01 January 2026, 19:23

Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldstrafe für Sitzblockade in Freiburg

Eine Gruppe von Menschen, die auf einer Straße protestieren und Plakate halten, mit Gebäuden, Bäumen und Laternen im Hintergrund unter einem klaren Himmel.

Germanischer Verfassungsgerichtshof: Sitzblockade kann Demonstration nicht blockieren - Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldstrafe für Sitzblockade in Freiburg

Bundesverfassungsgericht bestätigt Strafe gegen Gegendemonstrantin in Freiburg

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Geldstrafe gegen eine Gegendemonstrantin bestätigt, die 2015 eine genehmigte Anti-Abtreibungs-Demonstration in Freiburg behindert hatte. Mit dem Urteil wird klargestellt, dass Sitzblockaden rechtmäßig ablaufende Kundgebungen nicht legal behindern dürfen – selbst dann nicht, wenn gegensätzliche politische Positionen aufeinandertreffen. Der Fall geht auf einen Vorfall aus dem Jahr 2015 zurück, der zu einem jahrelangen Rechtsstreit führte.

Im April 2015 hatten Gegendemonstranten während einer Anti-Abtreibungs-Kundgebung in Freiburg, Baden-Württemberg, eine Sitzblockade organisiert. Dadurch kam es zu erheblichen Störungen, woraufhin die Polizei einschreiten und die Blockade räumen musste. Die Anti-Abtreibungs-Demonstration konnte anschließend wie geplant fortgesetzt werden.

Vier Jahre später verurteilte ein Gericht eine der Gegendemonstrantinnen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, da sie eine "erhebliche Störung" einer genehmigten Versammlung verursacht hatte. Die Angeklagte legte Berufung ein und argumentierte, ihr Protest sei gerechtfertigt gewesen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Revision jedoch zurück und bestätigte das ursprüngliche Urteil. Die Richter betonten, dass zwar Gegendemonstrationen grundsätzlich zulässig seien, sie aber nicht durch blockierende Aktionen genehmigte Versammlungen behindern oder sprengen dürfen. Die Entscheidung stärkt damit den bestehenden rechtlichen Schutz für angemeldete Demonstrationen in Deutschland.

Das Urteil setzt eine klare rechtliche Grenze für künftige Proteste. Sitzblockaden und ähnliche Aktionsformen dürfen nicht dazu genutzt werden, genehmigte Kundgebungen zu blockieren. Die 200-Euro-Strafe gegen die Gegendemonstrantin bleibt bestehen – und beendet damit den Fall nach fast einem Jahrzehnt.