Bund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum FLAF sinken ab 2028
Hans-Josef BeckmannBund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum FLAF sinken ab 2028
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung folgt auf monatelange Verhandlungen über Finanzierung und Verantwortung für die Beitragsentlastung.
Die Gespräche begannen, nachdem die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu finanzieren. Die Länder lehnten diesen Ansatz ab und bestanden darauf, dass der Bund die entgangenen Einnahmen ausgleichen müsse, da die Lohnkostensenkung in seiner Verantwortung liege.
Laut der endgültigen Vereinbarung werden die Länder ein Drittel des jährlichen Fehlbetrags von 200 Millionen Euro übernehmen, der durch die Beitragssenkung entsteht. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bestätigte, dass die Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF durch diese Regelung nun geschlossen sei. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) ergänzte, dass auch Länder und Gemeinden zur Finanzierung des Fonds beitragen werden.
Das Paket umfasst zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility), eine Forderung, die die Länder seit Langem erhoben hatten. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder gilt nur für das Jahr 2028; umfassendere Verhandlungen sind im Rahmen des neuen Finanzausgleichs ab 2029 geplant.
Die Vereinbarung senkt die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 und sichert dessen Finanzierung kurzfristig. Die Länder beteiligen sich an den Kosten, während der Bund und EU-Mittel den Rest decken. Die vollständigen finanziellen Regelungen werden in der nächsten Runde der Finanzverhandlungen überprüft.






