Bulgarischer Unternehmer nutzt Scheinfirma zur Ausbeutung von 21 Bauarbeitern in Freiburg
Bulgarischer Unternehmer nutzt Scheinfirma zur Ausbeutung von 21 Bauarbeitern in Freiburg
Ein 72-jähriger Bulgare wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Arbeiter ausbeutete und Sozialabgaben in Höhe von fast 350.000 Euro hinterzog. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Scheinfirma, über die 21 bulgarische Bauarbeiter in Freiburg nicht angemeldet wurden und für ihre Arbeit keinen Lohn erhielten.
Die Betrugsaffäre flog 2016 auf, als Kontrolleure eine Baustelle im Süden Freiburgs besuchten. Dabei entdeckten sie 21 bulgarische Arbeiter, die in organisierten Unterkünften lebten und zugewiesene Aufgaben unter Bedingungen verrichteten, die einer abhängigen Beschäftigung entsprachen. Dennoch waren die Männer fälschlicherweise als selbstständige Partner der Scheinfirma geführt worden – ohne von ihrem angeblichen Status zu wissen.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Verurteilte Löhne einbehielt und die Arbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Dadurch entstand dem System ein Schaden von knapp 350.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erhob später Anklage wegen Lohnvorenthaltung und Untreue.
Das Gerichtsverfahren verzögerte sich, weil der Mann zunächst eine separate dreijährige Haftstrafe in Bulgarien verbüßen musste. Nach deren Abschluss fällte das Amtsgericht Freiburg im Oktober 2025 sein Urteil: Der Angeklagte erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren.
Seit der Kontrolle im Jahr 2016 sind keine weiteren Fälle ähnlichen Betrugs mit bulgarischen Bauarbeitern in Freiburg oder Baden-Württemberg bekannt geworden.
Der Fall ist nun mit einer Bewährungsstrafe für den Verantwortlichen abgeschlossen. Die Arbeiter, denen rechtmäßige Löhne und sozialer Schutz vorenthalten wurden, waren durch eine bewusst irreführende Firmenkonstruktion ausgebeutet worden. Die Behörden bestätigten, dass seit den Ermittlungen keine weiteren derartigen Fälle in der Region registriert wurden.
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