22 January 2026, 20:43

Briefwahl für die Wahl am 8. März: So beantragen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig

Eine Deutschlandkarte mit in rot und blau hervorgehobenen Bundesländern, die die Ergebnisse der Wahl von 2016 zeigt, einschließlich der Namen der Kandidaten und des Wahldatums.

Briefwahl für die Wahl am 8. März: So beantragen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig

Wähler in Villingen-Schwenningen können ab sofort die Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März beantragen. Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, hat bis zum 6. März Zeit, die Dokumente anzufordern. Zur Vereinfachung stehen mehrere Antragswege zur Verfügung.

Das Briefwahlpaket enthält alles, was für die Stimmabgabe per Post erforderlich ist. Jeder Satz umfasst einen Stimmzettel, eine kombinierte Wahlbenachrichtigung mit Rückumschlag, einen separaten Stimmzettelumschlag sowie eine verständliche Anleitung. Anträge können online, per E-Mail oder Fax gestellt werden, außerdem persönlich in den örtlichen Dienststellen.

Anträge, die per Post eingereicht werden, müssen bis spätestens 3. März, 12:00 Uhr, bei den Behörden eingehen. Die endgültige Frist für alle Anträge endet jedoch am 6. März um 15:00 Uhr. Danach werden keine Briefwahlanträge mehr bearbeitet. Wähler können ihre Unterlagen aber bis zum letzten Moment noch persönlich abholen.

Für persönliche Anträge bleiben kommunale Einrichtungen wie das Villinger Rathaus und das BürgerServiceCenter in Schwenningen geöffnet. Über mögliche Nachfristen oder Verfahren nach dem Stichtag am 6. März liegen keine Informationen vor.

Das Verfahren bietet Flexibilität für alle, die am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können. Wähler müssen ihre Anträge jedoch unbedingt vor den strikt gesetzten Fristen einreichen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Nach dem 6. März werden keine Verlängerungen oder verspäteten Anträge mehr angenommen.