Breisacher Mann wegen Sozialbetrugs zu Geldstrafe und Rückzahlung verurteilt
Gerd BuchholzBreisacher Mann wegen Sozialbetrugs zu Geldstrafe und Rückzahlung verurteilt
Ein Mann aus Breisach ist wegen Sozialbetrugs zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden, nachdem er seine Einkünfte verschwiegen hatte, während er Arbeitslosengeld bezog. Der Fall flog auf, als Ermittler ungewöhnliche Zahlungseingänge auf seinem Kreditkartenkonto entdeckten. Über einen Zeitraum von vier Monaten hatte er mehr als 6.000 Euro durch nicht gemeldete Bauarbeiten verdient.
Das Amtsgericht Breisach verhängte die Strafe nach Ermittlungen der Zollfahndung gegen illegale Beschäftigung. Der Mann hatte vom Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald über 3.300 Euro an Sozialleistungen erhalten, ohne seine Nebeneinkünfte offenzulegen. Seine Kreditkartenabrechnungen wiesen mehrere Transaktionen auf, die auf Zahlungen für Bauleistungen hindeuteten.
Die Behörden bestätigten, dass der Mann weder ein Gewerbe angemeldet noch seine Einnahmen versteuert hatte. Daraufhin ordnete das Gericht an, die zu Unrecht bezogenen Leistungen in voller Höhe zurückzuerstatten. Gegenstand der Ermittlungen war ausschließlich die unterlassene Einkommensmeldung während des Bezugs staatlicher Unterstützung.
Die Geldstrafe und die Rückforderungsanordnung folgen einem klaren rechtlichen Verfahren. Der Mann muss nun die 3.300 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Die Zollbehörden haben den Fall nach Aufklärung der Schwarzarbeit und der betrügerischen Leistungsbezüge abgeschlossen.






