19 April 2026, 20:21

Brandenburgs umstrittenes Neutralitätsgesetz: Warum religiöse Symbole bald aus Gerichten verschwinden sollen

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text, mit einer Figur, die die deutsche Regierung darstellt.

Brandenburgs umstrittenes Neutralitätsgesetz: Warum religiöse Symbole bald aus Gerichten verschwinden sollen

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Religiöse Symbole in Gerichten sollen verboten werden

Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das religiöse Symbole in Gerichtsgebäuden verbietet. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Debatten in ganz Deutschland über die Rolle des Glaubens im öffentlichen Dienst. Befürworter argumentieren, dass die Maßnahme die Unparteilichkeit in gerichtlichen Verfahren stärken werde.

Das geplante Gesetz würde Richtern und Gerichtspersonal das Tragen sichtbarer religiöser Symbole untersagen – darunter Kopftücher, Kippen und Kreuze. Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt die Reform voran, um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden.

Der Entwurf steht im Einklang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze erlassen. Das brandenburgische Justizministerium hat jedoch noch keinen Zeitpunkt für die Verabschiedung der Regelung genannt.

Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Vorschlag. Er plädiert dafür, die Vorschriften auch auf Laienrichter und sichtbare Tattoos auszuweiten. Kirschnick verwies zudem auf einen aktuellen Fall, in dem eine Rechtsreferendarin ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen wollte.

Deutschland sieht sich seit Langem mit Streitigkeiten über religiöse Symbole in öffentlichen Ämtern konfrontiert. Das neue Gesetz soll solche Konflikte in der Justiz verhindern, indem es ein strikt neutrales Erscheinungsbild durchsetzt.

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Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssen alle Gerichtsmitarbeiter während der Dienstzeit auf religiöse Zeichen verzichten. Die Maßnahme stößt bei Brandenburgs Richtern auf Zustimmung, die darin einen Beitrag zur Wahrung der Gerechtigkeit sehen. Wann die Regelung in Kraft treten wird, bleibt jedoch noch unklar.

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