BGH verhandelt über Schufa-Transparenz: Wie klar müssen Bonitätsdaten sein?
Gerd BuchholzBGH verhandelt über Schufa-Transparenz: Wie klar müssen Bonitätsdaten sein?
Bundesgerichtshof entscheidet über grundlegenden Fall zur Datentransparenz
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Streit um die Transparenz von Bonitätsdaten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Schufa mit ihren Auskünften zu Kredit-Scores den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an Klarheit und Detailtreue gerecht wird.
Fünf Verbraucher haben gegen die Schufa geklagt und argumentieren, die Erläuterungen zur Berechnung der Bonitätswerte seien zu vage. Sie fordern mehr Einblick in die Funktionsweise der Algorithmen, mit denen das Unternehmen die Kreditwürdigkeit bewertet. Die Schufa hingegen betont, ihre aktuellen Auskünfte entsprächen bereits den gesetzlichen Vorgaben.
Nun muss der BGH klären, ob die von der Schufa bereitgestellten Datenkopien den Transparenzanforderungen der DSGVO genügen. Entscheidend ist, wie detailliert Verbraucher über automatisierte Scoring-Entscheidungen informiert werden müssen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Bewertungssystem ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Dabei werden zwölf klar definierte Kriterien zur Einschätzung des Kreditrisikos herangezogen. Bis Ende 2028 soll das alte Modell vollständig ersetzt sein.
Zudem haben Gesetzgeber Pläne für einen neuen Rechtsrahmen zu „materiellen Scoring-Systemen“ angekündigt, der voraussichtlich ab November 2026 in Kraft treten soll.
Das Urteil des BGH könnte Maßstäbe für die Transparenz automatisierter Bonitätsbewertungen in ganz Deutschland setzen. Es könnte auch künftige DSGVO-konforme Praktiken von Unternehmen beeinflussen, die algorithmische Entscheidungsverfahren nutzen. Die Richter werden damit klären, welchen Anspruch Verbraucher auf detaillierte Informationen nach den Datenschutzbestimmungen haben.






