BGH-Urteil: Wer haftet bei Diskriminierung durch Vornamen auf dem Wohnungsmarkt?
Hans-Josef BeckmannBGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - BGH-Urteil: Wer haftet bei Diskriminierung durch Vornamen auf dem Wohnungsmarkt?
Bundesgerichtshof entscheidet in richtungweisendem Verfahren über Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Diese Woche wird Deutschlands höchstes Zivilgericht ein grundlegendes Urteil zur Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung fällen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss klären, ob ein Immobilienmakler für diskriminierendes Verhalten bei der Wohnungssuche haftbar gemacht werden kann. Im Mittelpunkt des Falls steht eine Frau mit pakistanischen Wurzeln, die bei Bewerbungen unter verschiedenen Vornamen ungleiche Behandlung erfahren haben soll.
Der Streit begann, als die Frau aus Hessen sich mit ihrem echten Namen um Wohnungsbewerbungen bewarb – und repeatedly Absagen erhielt. Als sie jedoch identische Anfragen unter einem deutsch klingenden Namen einreichte, wurde sie zu Besichtigungsterminen eingeladen. Das Landgericht Darmstadt hatte bereits entschieden, dass es sich dabei um eine Diskriminierung handelte.
Nun muss der BGH klären, ob der beteiligte Immobilienmakler eine Mitschuld an der Benachteiligung trägt. Die zentrale Frage lautet: Macht die Rolle des Maklers bei der Bearbeitung der Bewerbungen ihn haftbar – oder liegt die Verantwortung allein bei den Vermietern, die die endgültigen Entscheidungen trafen?
Das Urteil wird für Donnerstag, den 29. Januar 2026, um 8:45 Uhr erwartet. Juristische Beobachter weisen darauf hin, dass die Entscheidung Präzedenzcharakter für die Behandlung von Diskriminierungsfällen auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland haben könnte.
Die Richter werden damit grundlegend klären, wer die rechtliche Verantwortung trägt, wenn es bei der Wohnungsvergabe zu Diskriminierung kommt. Sollte der BGH den Makler in die Pflicht nehmen, könnte dies zu einer strengeren Kontrolle bei der Bearbeitung von Mietinteressenten führen. Zudem könnte das Urteil künftige Fälle beeinflussen, in denen es um Vorurteile bei der Wohnungssuche geht.