BGH-Urteil revolutioniert Schufa-Regeln: Wann negative Einträge schneller gelöscht werden müssen
Brigitta SchülerBGH verhandelt über Schufa-Speicherung von beglichenen Forderungen - BGH-Urteil revolutioniert Schufa-Regeln: Wann negative Einträge schneller gelöscht werden müssen
Bundesgerichtshof kippt Schufa-Urteil: Strengere Regeln für Löschung negativer Bonitätsdaten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit über die Speicherpraktiken der Schufa, Deutschlands größter Auskunftei, ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Die Entscheidung präzisiert, wie lange negative Finanzdaten gespeichert werden dürfen – und wann sie vorzeitig gelöscht werden müssen. Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem ein Kläger die Behörde erfolgreich verklagt hatte, weil sie veraltete Schuldeninformationen nicht entfernt hatte.
Der juristische Konflikt eskalierte, als ein Betroffener feststellte, dass seine Schufa-Bonität ihn als "hochriskant" für Zahlungsausfälle einstufte – obwohl die zugrundeliegenden Schulden längst beglichen waren, die Daten aber jahrelang in der Akte blieben. Das Oberlandesgericht Köln hatte in einem früheren Urteil entschieden, dass die Schufa gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe, und die Auskunftei zur Zahlung von 1.040 Euro Schadensersatz verurteilt.
Die Schufa legte Berufung ein und brachte den Fall vor den BGH in Karlsruhe. Am 18. Dezember 2025 fällte das Gericht sein Urteil: Pauschale Speicherfristen für alle Fälle seien nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen Einträge künftig individuell geprüft werden. Zwar bleibt die reguläre dreijährige Aufbewahrungsfrist bestehen, doch negative Vermerke können nun früher gelöscht werden, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa bei einmaligen finanziellen Engpässen oder geringfügigem Verschulden. Das Urteil zwingt die Schufa, ihre Richtlinien anzupassen, um veraltete oder ungerechtfertigte Negativmerkmale zügiger zu entfernen. Ziel ist es, langfristige Schäden für die Bonität von Personen zu verhindern, deren finanzielle Probleme nur vorübergehend oder geringfügig waren.
Die BGH-Entscheidung setzt einen klareren Maßstab dafür, wie Auskunfteien mit personenbezogenen Daten umgehen müssen. Die Schufa ist nun verpflichtet, negative Einträge im Einzelfall zu prüfen und unter bestimmten Bedingungen früher zu löschen. Das Urteil ist das Ergebnis jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen und stärkt die DSGVO-Rechte der Verbraucher.