BGH entscheidet: Darf *Miss Moneypenny* ohne James-Bond-Lizenz werben?
Gerd BuchholzBundesgerichtshof entscheidet über den Schutz von "Miss Moneypenny" - BGH entscheidet: Darf *Miss Moneypenny* ohne James-Bond-Lizenz werben?
Bundesgerichtshof entscheidet über Schutz für "Miss Moneypenny"
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird entscheiden, ob ein norddeutsches Unternehmen den Begriff Miss Moneypenny für seine Werbedienstleistungen nutzen darf. Das Urteil, das am Donnerstag um 9:45 Uhr in Karlsruhe verkündet wird, folgt auf eine Auseinandersetzung mit den Inhabern der James-Bond-Rechte.
Der Fall begann, als ein US-Unternehmen, das die Rechte an der James-Bond-Marke verwaltet, eine deutsche Firma verklagte. Der Beklagte betreibt ein Franchise-System unter den Namen MONEYPENNY und MY MONEYPENNY und hatte diese als Marken eintragen lassen. Zu seinen Dienstleistungen gehören virtuelle Assistenz und Buchhaltung.
Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob das deutsche Unternehmen seine Markenführung beibehalten darf. Falls das Urteil zugunsten des US-Unternehmens ausfällt, könnte der Franchise-Betreiber gezwungen sein, seine Dienstleistungen umzubenennen. Das Urteil wird voraussichtlich Präzedenzcharakter für ähnliche Streitfälle über charakterbasierte Markenrechte haben.