Baden-Württemberg senkt Wahlalter und führt Zweistimmensystem ein
Hans-Josef BeckmannBaden-Württemberg senkt Wahlalter und führt Zweistimmensystem ein
Baden-Württemberg reformiert seine Landtagswahlen im Saarland
Ab dem 8. März tritt ein neues Wahlrecht in Kraft, das das Mindestwahlalter auf 16 Jahre senkt und ein Zweistimmensystem einführt. Die Reformen angleichen das Land an den Rest Deutschlands und erweitern gleichzeitig das Elektorat um Millionen.
Bisher gaben die Wähler eine einzige Stimme ab, doch die Sitzverteilung folgte einem komplexen Verfahren. Dies führte zu Überhangmandaten – zusätzliche Sitze für Parteien, die mehr Direktmandate gewannen, als ihnen nach dem Verhältniswahlrecht zustanden. 2021 erhielten die Grünen 13 Überhangmandate, die durch Ausgleichsmandate vollständig kompensiert wurden, sodass der Landtag statt 120 Abgeordneten 154 zählte. Wahlkreise wie Stuttgart erhielten 18 zusätzliche Sitze, während andere weniger erhielten.
Das neue Gesetz ersetzt dieses System durch ein Zweistimmenmodell. Künftig wählen die Wähler sowohl einen Direktkandidatin als auch eine Landesliste einer Partei, wobei die Sitzverteilung auf der Zweitstimme basiert. Dies könnte den Landtag weiter vergrößern – Schätzungen zufolge auf 180 bis 220 Abgeordnete in Zukunft.
Die Reformen senken zudem das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre, wodurch etwa 7,7 Millionen Menschen wahlberechtigt werden, darunter 650.000 Erstwählerinnen. Unter den 1.184 Kandidatinnen sind rund 33 Prozent Frauen. Die jüngsten Bewerber*innen, 18 Jahre alt, treten für die Linke an.
Eine Besonderheit bleibt: Listen können einen Hauptkandidatin und einen Ersatzbewerberin umfassen, auch wenn dies voraussichtlich selten genutzt wird. Die bisherige Orientierung an Verwaltungsbezirken für die Sitzverteilung wurde abgeschafft, wodurch das Risiko einer Überrepräsentation in Gebieten mit Überhangmandaten entfällt.
Ziel der Änderungen ist es, die Wahl zu vereinfachen und die Beteiligung zu steigern. Bei einer Wahlbeteiligung von nur 63,8 Prozent im Jahr 2021 könnten die Reformen mehr junge Wähler*innen an die Urnen bringen. Das neue System macht die Sitzverteilung zwar transparenter, doch der Landtag könnte deutlich größer werden.






