Baden-Württemberg schafft sichere Schulwege mit neuen Verkehrsregeln für Kinder
Brigitta SchülerBaden-Württemberg schafft sichere Schulwege mit neuen Verkehrsregeln für Kinder
Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg erleichtert es Kommunen, sicherere Wege für Kinder auf dem Schulweg zu schaffen. Die Regelungen bieten klare rechtliche Leitlinien für die Einrichtung von Schulstraßen und Schulzonen, um Verkehrsgefahren zu verringern und Kinder zum Zu-Fuß-Gehen, Radfahren oder Rollern zu motivieren. Bis Ende 2023 hatten bereits 110 Gemeinden diese Maßnahmen auf Grundlage der aktualisierten Landesvorgaben umgesetzt.
Der Erlass beschreibt, wie lokale Behörden Schulstraßen und Schulzonen einführen können. Schulstraßen sehen vor, dass bestimmte Straßenabschnitte zu festgelegten Zeiten – etwa während der Bring- und Abholzeiten – für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Schulzonen hingegen verbieten Kraftfahrzeuge dauerhaft auf ausgewählten Straßen in Schulnähe. Beide Maßnahmen sollen gefährliche Situationen und das Chaos durch "Elterntaxis" vor den Schultoren reduzieren.
Das Verkehrsministerium bietet Kommunen praktische Unterstützung an, um die Umsetzungen zu erleichtern. Dazu gehören eine Beratung durch das Programm BEWEGT, informative Materialien sowie Hilfestellungen zu Beschilderung und Straßenauswahl. Zudem fördert das Ministerium die Zusammenarbeit verschiedener Behörden, um eine reibungslose Einführung zu gewährleisten.
Die Initiative ist Teil des umfassenderen BEWEGT-Programms, das sich für sichere und selbstständige Mobilität von Kindern einsetzt. Schulen erhalten Zugang zu Instrumenten wie Schulwegplänen, Fahrradprüfungsabzeichen und dem "Sichtbare Schulwege"-Werkzeugkasten für Grundschüler. Diese Ressourcen helfen Kindern, Eltern und Lehrkräften, sicherere Wege zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zu planen.
Das Ziel ist deutlich: Der tägliche Schulweg soll gesünder, aktiver und frei von Verkehrsrisiken werden. Das Ministerium ruft alle Verantwortlichen auf, geeignete Standorte zu identifizieren und die Maßnahmen wo immer möglich einzuführen.
Mit bereits 110 Gemeinden, die Schulstraßen oder -zonen eingerichtet haben, gewinnt das Programm in Baden-Württemberg an Fahrt. Der neue Erlass beseitigt rechtliche Unsicherheiten, während BEWEGT die notwendigen Werkzeuge und Unterstützung für den Wandel bereitstellt. In den kommenden Jahren sollen so immer mehr Kinder sicher und eigenständig zur Schule kommen.






