Baden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz: Mehr Geld für Ehrenamtliche und Kommunen
Brigitta SchülerBaden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz: Mehr Geld für Ehrenamtliche und Kommunen
Neues Katastrophenschutzgesetz in Baden-Württemberg verabschiedet
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3. Dezember 2025
Baden-Württemberg hat sein Katastrophenmanagement mit einem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz grundlegend reformiert. Das am 3. Dezember 2025 beschlossene Gesetz führt weitreichende finanzielle und rechtliche Änderungen für Ehrenamtliche und Hilfsorganisationen in der Kommune ein. Ziel der Reformen ist es, die Vorsorge zu stärken und die Belastung der Kommunen in Notlagen zu verringern.
Die überarbeitete Gesetzgebung sieht eine deutliche Aufstockung der finanziellen Unterstützung für Einsatzkräfte vor. Die Aufwandsentschädigung für Freiwillige steigt von 130 auf 180 Euro und deckt künftig auch Ausgaben für Schulungen, Ausrüstung und Verwaltungskosten ab. Zudem wurden die Pauschalen für Fahrzeuge deutlich erhöht, um die Eigenbeteiligung der Helferinnen und Helfer bei Einsätzen zu senken.
Die Neuerungen markieren einen bedeutenden Wandel im Umgang Baden-Württembergs mit Katastrophen: Ehrenamtliche erhalten besseren rechtlichen Schutz und stärkere finanzielle Absicherung, während die finanziellen Lasten für die Kommunen sinken. Durch zusätzliche Lagerkapazitäten und höhere Mittel soll die Reaktionsfähigkeit im gesamten Land verbessert und die Krisenvorsorge nachhaltig gestärkt werden.