22 December 2025, 04:53

Änderung der Verordnungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Eine Abbildung eines Hundes mit Text auf der rechten Seite und auf der linken Seite ein Raum mit Lampen, Flaggen, Regalen, Sofas, Kleidung, Dekorationen, Menschen, Stühlen und verschiedenen anderen Gegenständen.

Änderung der Verordnungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Neue Regelungen zu Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Online verfügbar

15. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Im Land Baden-Württemberg gelten ab dem neuen Jahr angepasste Steuersätze für Immobilien, Vergnügungsangebote und Hundehaltung. Der Gemeinderat hat die Änderungen am 27. November 2025 beschlossen; die aktualisierten Vorschriften sind bereits auf der offiziellen Website der Stadt einsehbar. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Bei der Grundsteuer bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) unverändert bei 410 Prozent. Die Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbeimmobilien steigt hingegen von 280 auf 310 Prozent.

Auch die Vergnügungssteuer wurde überarbeitet: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen kosten künftig 90 Euro, in Gaststätten und Bars 45 Euro. Bei Automaten mit Gewinnmöglichkeit beträgt der Steuersatz 25 Prozent. Für Film- und Videovorführungen wird eine geschlossene Kabine mit 135 Euro belegt, bei Open-Air-Veranstaltungen fallen 16 Euro pro Quadratmeter an.

Hundehalter müssen ebenfalls mit neuen Gebühren rechnen: Für den ersten Hund sind 120 Euro fällig, für den zweiten 240 Euro, und bei drei oder mehr Hunden in einem Haushalt beträgt die Pauschale 360 Euro. Eine Teilbefreiung ist gegen eine Gebühr von 50 Euro möglich.

Die Steuerbescheide für Grundsteuer und Hundesteuer werden im Januar 2026 verschickt. Die überarbeitete Satzung ist bereits unter Startseite – Informationen – Bekanntmachungen online abrufbar.

Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026 und betreffen Anwohner, Unternehmen sowie Tierhalter. Die individuellen Steuerpflichten werden mit den jährlichen Bescheiden mitgeteilt; alle Details sind auf der Website der Stadt einsehbar.