Ambulante Klinikbehandlungen bleiben Ausnahmetatbestand – trotz wachsender Nachfrage
Hans-Josef BeckmannAmbulante Klinikbehandlungen bleiben Ausnahmetatbestand – trotz wachsender Nachfrage
Ambulante Behandlungen in Krankenhäusern bleiben streng reguliert – besondere Genehmigungen sind für Leistungen erforderlich, die normalerweise von niedergelassenen Ärzten erbracht werden. Die SRH-Kliniken rechnen jedoch mit einem Anstieg solcher Angebote, da die Gesundheitspolitik zunehmend auf eine Verlagerung von Eingriffen aus dem stationären in den ambulanten Bereich drängt. Dieser Wandel vollzieht sich, während sich Jan Prillinger, ein Kardiologe, der am Krankenhaus Sigmaringen die Betreuung von Patienten mit Schrittmachern und Defibrillatoren leitet, auf den Wechsel in eine lokale Praxis vorbereitet.
Krankenhäuser dürfen ambulante Leistungen nur in Ausnahmefällen anbieten – und auch nur dann, wenn ein Arzt über eine persönliche Genehmigung des Zulassungsausschusses verfügt. Solche Genehmigungen werden in der Regel für komplexe Prozeduren oder hochspezialisierte medizinische Geräte erteilt, die in klassischen Arztpraxen nicht verfügbar sind. Die Erlaubnis gilt dabei stets für den einzelnen Mediziner, nicht für das Krankenhaus als Institution.
Die SRH-Kliniken bieten derzeit ambulante Behandlungen in nahezu allen Fachbereichen an – von der Kardiologie und Urologie bis hin zur Onkologie und Chirurgie. Doch diese Leistungen sind weniger lukrativ als stationäre Behandlungen und daher wirtschaftlich weniger attraktiv. Die Klinikleitung betont, dass das ambulante Angebot niedergelassene Ärzte ergänzen, nicht aber mit ihnen konkurrieren solle – insbesondere dann, wenn lokale Praxen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Am Krankenhaus Sigmaringen steht nun ein entscheidender Wechsel an: Jan Prillinger, der leitende Arzt für die Betreuung von Schrittmacher- und Defibrillator-Patienten, wird am 1. Oktober in die Gemeinschaftspraxis Hanfertal wechseln. Mit seinem Abgang wird der spezielle ambulante Service der Klinik für diese Patientengruppe vorerst eingestellt – eine Wiederaufnahme ist nicht geplant.
Während die meisten ambulanten Angebote der SRH-Kliniken weiterlaufen, hinterlässt Prillingers Weggang eine Lücke in der Versorgung von Patienten mit Herzrhythmusgeräten. Angesichts der gesundheitspolitischen Bestrebungen, ambulante Behandlungen auszuweiten, erwarten die SRH-Kliniken zwar eine steigende Nachfrage – doch finanzielle und regulatorische Hürden bleiben bestehen. Bis auf Weiteres müssen sich Patienten mit Schrittmachern oder Defibrillatoren für Nachsorgeuntersuchungen anderweitig umsehen.






