05 January 2026, 12:52

AfD scheitert mit Klage gegen Tunnel-Verbot im Stuttgarter Landtag

Der Innenblick eines Tunnels mit sichtbaren Rohren, Beleuchtung und Menschen auf einem Weg.

AfD scheitert mit Klage gegen Tunnel-Verbot im Stuttgarter Landtag

Ein Streit um einen unterirdischen Tunnel im Stuttgarter Landtag ist vor dem Verfassungsgericht gelandet. Die AfD wirft vor, ihr Ausschluss von der Nutzung des Gangs sei ungerechtfertigt und politisch motiviert. Der Konflikt entzündete sich, nachdem Sicherheitsbedenken zu strengeren Zugangsregeln geführt hatten.

Der Landtag von Baden-Württemberg beschränkte die Nutzung des Tunnels auf Abgeordnete und Mitarbeiter mit Büros im Parlamentsgebäude. Dieser Beschluss folgte auf den Fund eines Jagdmessers und Munition im Büro eines AfD-Abgeordneten. Die Partei hingegen argumentiert, der Tunnel sei für die tägliche Arbeit unverzichtbar, und hat das Verbot vor Gericht angefochten.

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelte den Fall, erklärte die Klage der AfD jedoch am 18. Dezember 2025 für unzulässig. Als Begründung nannte das Gericht eine verpasste Frist – die Klage war mehr als sechs Monate nach Inkrafttreten der Beschränkungen Ende 2023 eingereicht worden. Dennoch besteht die AfD darauf, dass das Verbot gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und die parlamentarische Unabhängigkeit verstoße.

Die Partei bezeichnet die Maßnahme als willkürlich und vermutet politische Voreingenommenheit. Ein endgültiges Urteil könnte künftig beeinflussen, wie Parlamente den Zugang für umstrittene Fraktionen regeln.

Mit der Entscheidung des Gerichts ist der Fall vorerst abgeschlossen, doch die AfD fordert weiterhin uneingeschränkten Zugang zum Tunnel. Das Ergebnis könnte künftige Auseinandersetzungen über parlamentarische Privilegien und Sicherheitsvorkehrungen prägen. Zudem klärt das Urteil die verfahrensrechtlichen Grenzen für rechtliche Schritte in solchen Konflikten.