AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht
Gerd BuchholzAfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht
Joachim Paul, Politiker der AfD, hat seine letzte juristische Schlacht um die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verloren. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde zurück und schloss damit alle verbleibenden Rechtswege. Seine Ausschließung begründete sich mit Bedenken hinsichtlich seiner Verfassungstreue.
Der Streit begann Anfang August, als der Wahlausschuss Ludwigshafens Paul von der Kandidatur ausschloss. Die Entscheidung stützte sich auf ein elfseitiges Schreiben des Verfassungsschutzes. Das Dokument listete 16 Bedenken auf, darunter seine Analyse von Der Herr der Ringe sowie seine Behandlung des Nibelungenlieds als Deutschlehrer. Gerichte verwiesen zudem darauf, dass er sich nicht eindeutig von "Remigrationsplänen" distanziert habe, die als unvereinbar mit der Menschenwürde eingestuft wurden.
Paul focht den Ausschluss zunächst mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße an. Das Gericht lehnte eine Intervention ab und begründete dies mit fehlenden Beweisen für eine Rechtsverletzung. Daraufhin legte er Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz ein, die ebenfalls abgewiesen wurde.
Die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht besiegelte nun das endgültige Urteil. Die Richter prüften, ob Pauls Ausschluss gerechtfertigt war und ob dieser das Wahlergebnis hätte beeinflussen können. Sie bestätigten die vorherigen Entscheidungen und erklärten seine Disqualifikation für rechtmäßig.
Trotz der Niederlage bleibt Paul eine verfahrensrechtliche Option. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann er innerhalb von zwei Wochen eine Überprüfung beantragen. Bestätigt die Aufsichtsbehörde das Ergebnis, kann er erneut vor dem Verwaltungsgericht Neustadt klagen.
Die Gerichtsentscheidungen lassen Paul ohne weitere rechtliche Möglichkeiten, an der Oberbürgermeisterwahl teilzunehmen. Sein Ausschluss bleibt aufgrund der Bedenken hinsichtlich seiner Verfassungstreue bestehen. Die Wahl wird ohne seine Kandidatur stattfinden, auch wenn er das Endergebnis noch auf verwaltungstechnischem Weg anfechten könnte.






