95.000 Euro Rückzahlung: Testzentrum scheitert mit ungenehmigten Corona-Schnelltests
Gerd Buchholz95.000 Euro Rückzahlung: Testzentrum scheitert mit ungenehmigten Corona-Schnelltests
Ein Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber trotz früherer Zusicherungen gegen medizinische Richtlinien verstoßen habe. Der Fall nahm seinen Anfang, als das Zentrum Ende 2021 vom Landratsamt Dachau beauftragt wurde.
Das Testzentrum nahm im Dezember 2021 seinen Betrieb auf und arbeitete im Auftrag des Landkreises Dachau. Es setzte vor allem auf den Speicheltest AT088/21, der jedoch nie offiziell genehmigt worden war. Im März 2022 unterzeichnete der Betreiber eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), in der er sich verpflichtete, die KBV-LE-Richtlinien für die Zulässigkeit von Tests einzuhalten.
Bis April 2022 hatte das Zentrum für vier Monate Testbetrieb Erstattungen in Höhe von 95.000 Euro erhalten. Später stellte die KV jedoch fest, dass nicht zugelassene Testkits verwendet worden waren. Im August 2023 widerrief die KV den ursprünglichen Bewilligungsbescheid und setzte die Servicegebühren sowie die Materialkosten auf null.
Der Betreiber focht die Entscheidung gerichtlich an und argumentierte, die Tests seien gültig gewesen. Doch das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab und begründete dies damit, dass der Einsatz nicht zugelassener Testkits automatisch den Anspruch auf Vergütung entfallen lasse. Im Urteil hieß es, die Absicht spiele dabei keine Rolle – entscheidend sei allein die Verwendung nicht autorisierter Materialien.
Die Entscheidung des Gerichts zwingt den Betreiber nun, die vollen 95.000 Euro zurückzuerstatten. Der Fall unterstreicht zudem, dass für die Förderfähigkeit eine strikte Einhaltung der zugelassenen Testlisten verpflichtend ist. Der Widerruf der Zahlungen durch die KV bleibt damit bestehen und beendet den Streit.
