30 March 2026, 06:23

18-Jähriger fährt ohne Führerschein, versichert und unter Drogen im Rhein-Neckar-Kreis

Eine Person fährt mit einem Roller auf der Straße.

18-Jähriger fährt ohne Führerschein, versichert und unter Drogen im Rhein-Neckar-Kreis

Polizei im Rhein-Neckar-Kreis hat einen 18-jährigen Motorradfahrer wegen mehrfacher Verstöße angehalten. Der Vorfall betraf einen Fahrer ohne Führerschein, ein nicht versichertes Fahrzeug sowie einen Mitfahrer ohne Helm. Später bestätigten die Behörden, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand.

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Der Kontrollstopp erfolgte, nachdem Beamte das Motorrad mit einem 16-jährigen Sozius bemerkt hatten, der keinen Helm trug. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß. Zudem war das Motorrad nicht ordnungsgemäß versichert.

Ein anschließender Urintest wies Cannabis im Körper des 18-Jährigen nach. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und er zur weiteren Untersuchung auf die Wache gebracht. Der Mitfahrer erhielt eine Verwarnung wegen des fehlenden Helms.

Dieser Fall reiht sich in mindestens drei ähnliche Vorfälle im Rhein-Neckar-Gebiet innerhalb des letzten Jahres ein. So wurde in Mannheim am 17. März 2026 ein 33-jähriger VW-Fahrer ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss kontrolliert. Einen Tag zuvor war in Ludwigshafen ein 21-Jähriger mit Cannabis im Blut aufgefallen, der ebenfalls keinen Führerschein besaß. Anfang März hatte die Heidelberger Polizei elf Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss angehalten, darunter einen ohne Führerschein. Ein weiterer unter Drogen stehender Fahrer war am 27. Februar in Grünstadt kontrolliert worden, wobei der Führerscheinstatus unklar blieb.

Dem 18-Jährigen drohen nun mehrere Anklagepunkte, darunter Fahren ohne Führerschein, Verstöße gegen die Versicherungspflicht und das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss. Die Verwarnung für den Mitfahrer unterstreicht die Helmpflicht. Die Behörden bleiben wachsam und überwachen solche Verstöße weiterhin im gesamten Kreisgebiet.

Quelle