12 Bundesländer lockern Düngeverbote ab 2026 – mehr Flexibilität für Landwirte
Brigitta Schüler12 Bundesländer lockern Düngeverbote ab 2026 – mehr Flexibilität für Landwirte
Zwölf deutsche Bundesländer werden Landwirten ab März 2026 erlauben, Düngeverbote auf bestimmten Flächen zu verschieben. Die neuen Regelungen gelten für Grünland und Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen. Die Behörden können die Fristen je nach Wetterlage oder örtlichen Gegebenheiten anpassen.
Betroffen sind Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Landwirte in diesen Regionen können nun eine Verschiebung der Stickstoffdüngeverbote um bis zu vier Wochen – sowohl für den Beginn als auch das Ende der Sperrfrist – beantragen. Die Gesamtlänge des Verbots bleibt jedoch unverändert.
Die örtlichen Landwirtschafts- und Wasserbehörden werden gemeinsam die Genehmigungen erteilen. Diese können individuell, für Landwirtgruppen oder durch übergeordnete regionale Verordnungen erteilt werden. Ziel ist es, die Düngemittelanwendung besser an die tatsächlichen Wetterverhältnisse und Feldbedingungen anzupassen.
Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat konkret Anpassungen für Dauergrünland, zeitweiliges Grünland sowie Ackerland mit mehrjährigen Futterkulturen genehmigt. Die Maßnahme soll die Stickstoffeffizienz verbessern, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen.
Das neue System gibt Landwirten mehr Flexibilität bei der Düngemittelbewirtschaftung. Die Genehmigungen werden von den Landkreisen in Abstimmung mit den Wasserbehörden bearbeitet. Die Regelung tritt Anfang 2026 in Kraft und gilt nur für bestimmte Anbauformen und Regionen.






