1.000-Franken-Sneaker führen zu teurer Zollpanne für Schweizer Reisenden
Gerfried Thies1.000-Franken-Sneaker führen zu teurer Zollpanne für Schweizer Reisenden
Ein 48-jähriger Thai aus Zürich musste eine Strafe zahlen, nachdem er bei der Zollstelle in Müllheim zwei hochpreisige Sportschuhe nicht deklariert hatte. Die Sneaker im Wert von 1.000 Schweizer Franken wurden bei einer routinemäßigen Gepäckkontrolle beschlagnahmt. Die Behörden verhängten anschließend Euro als Einfuhrabgaben und leiteten weitere rechtliche Schritte ein.
Der Vorfall ereignete sich, als der Reisende aus der Schweiz in die EU einreiste. Zunächst bestritt er, undeklarierte Waren, Geschenke oder Neuanschaffungen mitzuführen. Bei der Kontrolle entdeckten die Zollbeamten jedoch die Schuhe im Gepäck.
Der Mann konnte zwar keinen Kaufbeleg vorlegen, zeigte den Beamten aber einen Bankauszug, der den Kauf bestätigte. Daraufhin musste er vor der Weiterreise 415 Euro an Einfuhrabgaben begleichen. Das Hauptzollamt Lörrach wies später darauf hin, dass Waren, die den zollfreien Freibetrag überschreiten, bei der Einreise angegeben werden müssen.
Nach den aktuellen EU-Vorschriften dürfen Reisende aus der Schweiz Waren im Wert von bis zu 430 Euro (bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg) bzw. 300 Euro (auf dem Landweg) zollfrei einführen. Zudem sind begrenzte Mengen an Alkohol, Tabak und Bier erlaubt. Da die Schuhe den Freibetrag überschritten, muss der Mann nun mit zusätzlichen Kosten im Rahmen eines Steuerhinterziehungsverfahrens rechnen.
Der Reisende beglich zwar die sofort fällige Abgabe, doch durch die steuerrechtliche Prüfung drohen ihm weitere Belastungen. Die Zollbehörden betonten erneut, wie wichtig es ist, hochwertige Waren bei der Einreise in die EU zu deklarieren. Bei Verstößen können finanzielle Strafen und rechtliche Konsequenzen folgen.